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Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Bescheinigung der Berufsfachschule, dass die/der Schüler/in an dem in den 3 Jahren vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Unterricht regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat.
Die Prüfungen umfassen einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil. Mit der bestandenen Prüfung wird die Anerkennung als medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent erworben.
Die Ausbildung zur medizinisch-technischen Laboratoriumsassistent/in ist geregelt durch das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin, die Ausbildung- und Prüfungsordnung für medizinisch-technische Assistenten und die Schulordnung für die Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin in der jeweils gültigen Fassung.
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